Baugutachter Kempten

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gleß Kempten
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Gleß

Bausachverständiger und Baugutachter

Kressen 9
87466 Oy-Mittelberg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH) Architekt
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (HTWG Konstanz/IFBau)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Trepping (REV) Kempten

Andreas Trepping (REV)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Immobilienwirt (WAK-Dipl.)
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
  • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kempten stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Gleß
  • Herr Andreas Trepping (REV)
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Gleß, Herr Andreas Trepping (REV), können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kempten, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kempten kommen bzw. sich nicht in Kempten auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kempten - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kempten ist eine Stadt im Allgäu und beheimatet ca.70.000 Menschen. Da die Stadt bereits in der Antike in einem schriftlichen Dokument genannt wurde, gilt sie als eine der ältesten Städte Deutschlands.

Kempten bietet sowohl ein sehr umfangreiches Unterhaltungsprogramm als auch die Kultur und Geschichte bis zur Römerzeit an. Zu der beliebten Freizeit Aktivität zählt das Freizeitbad Cambomare oder auch die zahlreichen Rad- und Wanderwege. Die Mischung der Kultur und Geschichte sieht man an den stadtbildprägenden Gebäuden, dazu zählen auf der einen Seite die Türme der Kirchen und auf der anderen Seite der 13-stöckige Allgäu Tower mit einer Glasfassade.

Es gibt zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Museen, die in Kempten besichtigt bzw. besucht werden können. Einige davon sind: Kempten-Museum im Zumsteinhaus, Rathausplatz mit Rathaus, Archäologischer Park Cambodunum, Prunkräume der Residenz, Basilika St. Lorenz und St. Mang Kirche.

In der Stadt finden auch einige Veranstaltungen regelmäßig statt. Jährlich findet im August die Allgäuer Festwoche, eine Regionalmesse mit Kultur- und Sporthöhepunkten statt. Auch der Kemptener Jazz Frühling zählt zu den beliebtesten Veranstaltungen, die jährlich im Open-Air stattfinden. Ein weiteres Highlight ist der Wochenmarkt, die jeden Mittwoch und Samstag stattfindet.

Kempten ist in 150 Ortsteile gegliedert. Einige davon sind: Adelharz, Bachtelmühle, Dolders, Ellharten, Felben, Hochstraß, Rothkreuz, Sankt Mang, Unterried, Voglsang, Wettmannsberg etc.

In der Nähe Kemptens befinden sich die Städte: Kaufbeuren (ca. 39km), Leutkirch im Allgäu (ca. 31km), Wangen im Allgäu (ca. 49km), Memmingen (ca. 37km), Lindau (ca. 64km), Bad Wurzach (ca. 48km) sowie Marktoberdorf (ca. 30km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 29
87435 Kempten

Bauamt:
Kronenstraße 16
87435 Kempten

Amtsgericht Kempten:
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten

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